Elternrat
Eltern haben das Recht und die Aufgabe, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitzugestalten. Jede Klasse wählt im Rahmen der Klassenelternversammlung (Elternabend) zum Schuljahresbeginn den/die KlassenelternsprecherIn und StellvertreterIn.
Wenn Sie ein Anliegen haben, dass eine breitere Schülerschaft betrifft, nehmen Sie bitte auch mit den Elternvertretern Ihrer Klasse Kontakt auf. Diese werden Ihr Anliegen an die Schulleitung und die Lehrer herantragen.
Information zur Einschulung
Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 an der Grundschule Hausdorf
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2026 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2020), sind in der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule durch die Sorgeberechtigten persönlich anzumelden. Kinder, die vom 01.07.2026 bis zum 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Eltern, deren Kinder ab dem 01.10.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2026 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.
Die Schulanmeldung für die betreffenden Kinder aus den Ortsteilen Bockwitz, Collmen, Commichau, Erlbach, Erlln, Hausdorf, Kaltenborn, Koltzschen, Maaschwitz, Meuselwitz, Podelwitz, Raschütz, Skoplau, Tanndorf, Terpitzsch, Zollwitz, Zschadraß und Zschirla findet am
Montag, den 18.08.25, von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Montag, den 18.08.25, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag, den 19.08.2025, von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
in der Grundschule Hausdorf statt.
Kinder, die für das Schuljahr 2025/26 durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzprüfung
das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular
Ausweise der Sorgeberechtigten
die Sorgerechtsbescheinigung / Negativbescheinigung bei Alleinsorgeberechtigten in Kopie
Die Schulanmeldung ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.