Elterninformation

Elternrat

Eltern haben das Recht und die Aufgabe, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitzugestalten. Jede Klasse wählt im Rahmen der Klassenelternversammlung (Elternabend) zum Schuljahresbeginn den/die KlassenelternsprecherIn und StellvertreterIn.

Wenn Sie ein Anliegen haben, dass eine breitere Schülerschaft betrifft, nehmen Sie bitte auch mit den Elternvertretern Ihrer Klasse Kontakt auf. Diese werden Ihr Anliegen an die Schulleitung und die Lehrer herantragen.

Unsere Elternvertreter -innen im Schuljahr 2023/2024

Gloria Pröhl, Andre Schliebe

Josefine Künzel, Steven Sieber Schmid

Silvie Schulze, Nancy John

Anne Resch, Jenny Böhme

 

Annika Reimann, Jana Sandra Gumpert

Information zur Einschulung

Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025 an der Grundschule Hausdorf

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018), sind in der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule durch die Sorgeberechtigten persönlich anzumelden. Kinder, die vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Eltern, deren Kinder ab dem 01.10.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2024 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.

Die Schulanmeldung für die betreffenden Kinder aus den Ortsteilen Bockwitz, Collmen, Commichau, Erlbach, Erlln, Hausdorf, Kaltenborn, Koltzschen, Maaschwitz, Meuselwitz, Podelwitz, Raschütz, Skoplau, Tanndorf, Terpitzsch, Zollwitz, Zschadraß und Zschirla findet am
Montag, den 04.09.2023, von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Montag, den 04.09.23, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag, den 05.09.2023, von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

in der Grundschule Hausdorf statt. Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

 •die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
 •Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzprüfung
 •das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular
 •Ausweise der Sorgeberechtigten
 •die Sorgerechtsbescheinigung/Negativbescheinigung bei Alleinsorgeberechtigten in Kopie

Die Schulanmeldung ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

Die Anmeldeformulare werden im Vorfeld an die Kindertagesstätten gegeben sowie auf unserer Homepage veröffentlicht, sodass Sie diese bereits zu Hause in Ruhe ausfüllen
können.

A. Böhmichen
Schulleiterin Grundschule Hausdorf