Informationen zur Einschulung
Anmeldung
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, müssen an der Grundschule des Hauptwohnsitzes angemeldet werden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können von den Personensorgeberechtigten angemeldet werden.
Die Schulanmeldung für das kommende Schuljahr findet im August des aktuellen Schuljahrs statt und wird rechtzeitig angekündigt. Die Schulfähigkeitsuntersuchungen werden meist im November in unserer Schule durchgeführt.
Vorschule
Mit den Kindergärten unserer Stadt verbindet uns eine enge Zusammenarbeit. Lehrerinnen besuchen die Kindergartenkinder und wir laden unsere neuen Schulanfänger in unsere Schule ein. Im Januar gibt es für die Vorschulkinder eine Schnupperstunde und im 2. Schulhalbjahr findet monatlich ein Kennlerntag statt. Gemeinsam betätigen wir uns beispielsweise auf mathematischem, musischem und sportlichem Gebiet.
Elternabend
Zur Vorbereitung auf den Schulbesuch Ihres Kindes werden Sie bereits vor der Einschulung zu einem ersten Elternabend in die Schule eingeladen. Die zukünftige Klassenleiterin wird Sie gegebenenfalls im Juni zu einem weiteren Elternabend einladen. Dort erhalten Sie auch eine Liste für den Einkauf der benötigten Schulmaterialien.
Einschulungsfeier
Die Einschulungsfeier findet am Samstag, den 29.08.2020 um 10 Uhr in der Turnhalle der Oberschule Colditz statt. Eltern und Großeltern sind als Gäste herzlich willkommen. Den kulturellen Rahmen der Feierstunde gestalten Schüler unserer Schule. Anschließend erfolgt die Zuckertütenübergabe.
Während unsere Schulleiterin Frau Knoll einige Worte an die Eltern und Gäste richtet, gehen unsere Schulanfänger mit ihrer Klassenleiterin in das neue Klassenzimmer. An der Grundschule können Eltern und Gäste die Kinder dann wieder in ihre Arme schließen.
Hausordnung
2. Vor dem Unterricht
2.1 Morgens kommen wir sauber und ordentlich gekleidet zum Unterricht. Wir halten uns an die Einlasszeit ab 7:30 Uhr. Die Eltern verabschieden sich vor dem Schulhaus.
2.2 Mit Genehmigung der Schulleitung dürfen wir mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Auf dem Schulhof schieben wir das Rad und schließen es an.
2.3 Wir suchen sofort unser Klassenzimmer auf, legen die Arbeitsmaterialien zurecht und bereiten uns auf die kommende Unterrichtsstunde vor.
3. Pausenordnung
3.1 Die Hofpausen verbringen wir bei schönem Wetter im Freien auf dem Schulhof. Dabei achten wir auf einen sorgsamen Umgang mit unseren Spielsachen. Damit wir niemanden verletzen, werfen wir keine Stöcke, Kastanien, Schneebälle oder andere Gegenstände.
3.2 Im Treppenhaus laufen wir langsam und immer rechts, um niemanden zu gefährden.
3.3 Die Toiletten halten wir sauber.
3.4 Die Garderobenschränke behandeln wir sorgfältig und schließen sie immer.
3.5 Während der gesamten Unterrichtszeit bleiben wir auf dem Schulgelände.
4. Regeln des Zusammenlebens an unserer Grundschule
4.1 Wir verhalten uns so, dass wir die Gefährdung anderer vermeiden und niemanden beleidigen. Wir sind kameradschaftlich zueinander. Der unsachgemäße Umgang mit Scheren, Zirkeln und anderen spitzen Gegenständen ist untersagt.
4.2 Wir achten auf unsere persönlichen Sachen und Gegenstände. Wertsachen lassen wir zu Hause. Niemand vergreift sich an den Schulsachen anderer Kinder.
4.3 Scharfe Gegenstände und Unterhaltungselektronik bleiben ebenfalls zu Hause.
4.4 Ein jeder von uns ist für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände mitverantwortlich. Wir beachten die Mülltrennung und werfen unseren Abfall in die richtigen Behälter.
5. Benutzung der Turnhalle, des Werkraumes und des Computerkabinettes
5.1 Wir betreten diese Räume nur gemeinsam mit dem Lehrer.
5.2 Es gelten die Ordnungen der einzelnen Räume.
6. Unterrichtsschluss
Nach dem Unterricht verlassen wir das Zimmer aufgeräumt und stellen die Stühle hoch. Die Tafel wischen wir sauber ab.
7. Unfälle
Unfälle im Schulbereich und auf dem Schulweg melden wir sofort bei einem Lehrer.
8. Brand- und Katastrophenschutz
Bei Alarm (Schulklingel) gelten die Bestimmungen der Evakuierungsordnung.
Schlussbemerkung
Das Schulgesetz des Freistaates Sachsen regelt im § 39 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die bei wiederholten groben Verstößen gegen die Hausordnung zum Einsatz kommen.
Die Hausordnung wurde am 16.11.2017 von der Schulkonferenz beschlossen. Sie tritt am Tag der Verteilung in Kraft und gilt für alle Schüler der Grundschule Colditz.
Katrin Knoll
Schulleiterin
In unserer Schule beachten wir die folgenden Grundregeln:
- Wir sind allen gegenüber höflich und freundlich.
- Wir gehen fair, friedlich und rücksichtsvoll miteinander um.
- Wir achten unser Schulmaterial sowie fremdes Eigentum.
- Wir sind mitverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit.
- Wir sind leise im Schulgebäude.